Immobilienbewertung in Schleswig
neutral, fundiert und marktgerecht

Sie möchten den genauen Wert Ihrer Immobilie erfahren? Als unabhängiger Bausachverständiger biete ich Ihnen eine präzise und verlässliche Immobilienbewertung – objektiv, neutral und auf Basis aktueller Marktdaten. 

Was ist eine Immobilienbewertung?

Eine Immobilienbewertung dient der Ermittlung des Marktwertes zu einem bestimmten Stichtag. Dabei fließen zahlreiche Faktoren ein, die gemeinsam ein realistisches und objektives Ergebnis liefern. Von der Lage über den baulichen Zustand bis hin zur Marktsituation – jedes Detail hat Einfluss auf den Wert.

Schlüsselfaktoren einer fundierten Bewertung

  • Lage: Standort, Umgebung und Infrastruktur
  • Zustand: Bausubstanz, Sanierungen oder Modernisierungen
  • Größe & Aufteilung: Wohnfläche und Grundrissgestaltung
  • Alter: Baujahr und Qualität der Bauweise
  • Ausstattung: Besonderheiten wie Garten, Terrasse, Smart-Home oder hochwertige Technik
  • Energieeffizienz: Ein immer wichtigerer Faktor im Hinblick auf Klimaschutz und Betriebskosten
  • Marktlage: Regionale Nachfrage und aktuelle Markttrends
     

Durch meine Erfahrung und Qualifikation berücksichtige ich all diese Faktoren, um Ihnen eine realistische und marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie zu erstellen – transparent, nachvollziehbar und rechtssicher.

Ob für Verkauf, Kauf, Finanzierung, Scheidung oder Erbschaft – mit einer professionellen Immobilienbewertung schaffen Sie die beste Grundlage für Ihre Entscheidung.


 

Verkehrswertgutachten in Schleswig
Wertgutachten für Haus und Immobilien

Ob beim Immobilienkauf oder -verkauf, im Erbfall, bei einer Scheidung, für steuerliche Zwecke oder für die Bilanzierung – ein Verkehrswertgutachten bietet Ihnen eine rechtssichere und objektive Grundlage für Ihre Entscheidungen.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten – oft auch Immobilienwertgutachten oder Wertgutachten genannt – ist ein fundiertes Dokument über den Marktwert einer Immobilie.

Als unabhängiger Sachverständiger ermittle ich den sogenannten Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie zu einem festgelegten Stichtag. Dieser Wert entspricht dem Preis, der im normalen Geschäftsverkehr voraussichtlich erzielt werden kann – unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Merkmale und rechtlichen Rahmenbedingungen, jedoch ohne Berücksichtigung außergewöhnlicher oder persönlicher Umstände.

Gesetzliche Grundlage

Die Rechtsgrundlage bildet § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Dort ist klar definiert, dass der Verkehrswert den Preis darstellt, der unter normalen Marktbedingungen für ein Grundstück oder eine Immobilie am Wertermittlungsstichtag zu erzielen wäre – unter Einbeziehung von Lage, Eigenschaften und Beschaffenheit.

Ein Verkehrswertgutachten wird nach anerkannten Standards, insbesondere der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), erstellt. Es dokumentiert transparent und nachvollziehbar, wie der Wert zustande kommt

Ihr Nutzen

Ein Verkehrswertgutachten bietet Ihnen:
eine objektive und unabhängige Bewertung,
eine rechtssichere Grundlage bei Kauf, Verkauf, Scheidung oder Erbschaft,
volle Nachvollziehbarkeit durch eine detaillierte Dokumentation,
Sicherheit bei wichtigen finanziellen und rechtlichen Entscheidungen.

Mit einem Verkehrswertgutachten erhalten Sie eine verlässliche Grundlage, um Ihre Immobilie richtig einzuschätzen – transparent, fachgerecht und unabhängig.

 

Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
  • Baulastenauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Miet- und Pachtverträge
  • Aktueller Energieausweis
  • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
  • Vorhandene Wertermittlungen
  • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
  • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
  • Bauzeichnungen/Grundrisse
  • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
  • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung

Kurzgutachten in Schleswig
die kompakte Immobilienbewertung

Nicht immer ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten notwendig. In vielen Fällen – etwa beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, bei familieninternen Angelegenheiten (z. B. Nachlassregelungen, Vermögensübersicht) – genügt ein Kurzgutachten, um eine sachverständige und transparente Immobilienbewertung zu erhalten.

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist eine kompakte und kostengünstige Bewertung, die alle wesentlichen Merkmale Ihrer Immobilie berücksichtigt, jedoch auf ausführliche Erläuterungen verzichtet.

Bei einem Vor-Ort-Termin beurteile ich als erfahrener Bausachverständiger die Bausubstanz Ihrer Immobilie, dokumentiere diese fotografisch und halte die wichtigsten Merkmale schriftlich fest. Anhand der vorhandenen Unterlagen ermittele ich den Immobilienwert schnell und zuverlässig.

Umfang des Kurzgutachtens

Das Kurzgutachten enthält alle relevanten Angaben zum Grundstück und zu den baulichen Anlagen. Optional kann ich außerdem:

rechtliche Gegebenheiten (z. B. Rechte und Lasten aus Abteilung II des Grundbuches) berücksichtigen, eine Wohnflächenberechnun-g durchführen und ergänzen.

Ihr Vorteil

Schnelle und kostengünstige Immobilienbewertung
Sachverständige Einschätzung auf Basis von Ortsbesichtigung und Unterlagen
Transparenz über den realistischen Wert Ihrer Immobilie

Das Kurzgutachten bietet Ihnen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage, wenn ein umfangreiches Verkehrswertgutachten nicht erforderlich ist.

Restnutzungsdauergutachten in Schleswig
Steuerliche Vorteile durch realistische Abschreibung

Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt die tatsächlich noch verbleibende Nutzungsdauer einer Immobilie. Auf dieser Grundlage lässt sich die Abschreibung für Abnutzung (AfA) gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gezielt anpassen.

Gerade für Eigentümer und Investoren ist ein solches Gutachten von großer Bedeutung:
Eine verkürzte Restnutzungsdauer kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen, da der Wertverlust der Immobilie schneller und realistischer abgeschrieben werden kann.

Als unabhängiger Bausachverständiger ermittle ich die Restnutzungsdauer fachgerecht und nachvollziehbar. Damit erhalten Sie eine rechtssichere Grundlage für Ihre steuerliche Gestaltung und profitieren von einer realistischen Einschätzung des tatsächlichen Immobilienwertes.

Ein Restnutzungsdauergutachten bietet Ihnen also nicht nur Sicherheit, sondern auch einen klaren finanziellen Vorteil.

Hintergrund

Mit Urteil vom 28. Juli 2021 – IX R 25/19, BFH/NV 2022 S. 108, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Steuerpflichtige, die sich nach § 7 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes berufen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint, soweit daraus Rückschlüsse auf die maßgeblichen Determinanten (z. B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen) möglich sind.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen


 

Das vollständige Schreiben des Bundesministerium der Finanzen, welches die Anwendung dieser Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung regelt, können Sie hier herunterladen:

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